Die Stiftung hat die Aufgabe, an Terror, Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern und die öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Themen zu fördern. Die Stiftung will Opfern und Hinterbliebenen ein würdiges Gedenken ermöglichen. Sie erhält und pflegt die baulichen Relikte, sammelt und bewahrt die materiellen Zeugnisse und sichert die archivalischen Quellen, um sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ihre Aufgabe ist es, die Struktur und Entwicklung der Konzentrationslager und ihrer Außenlager in Brandenburg sowie die Geschichte der NKWD-Lager und der politischen Strafjustiz der DDR zu erforschen, zu dokumentieren und zu publizieren.
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht zum 01.08.2022, eine
Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 9b TV-L vergütet und ist vorerst auf 2 Jahre befristet. Die Wochenarbeitszeit beträgt mind. 20 Stunden. Eine Aufstockung auf 30 Stunden ist über längere Zeiträume möglich.
Es erwartet Sie ein motiviertes Team und ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld im Bereich der internationalen Geschichts- und Kulturvermittlung mit ausgesprochen hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten umfasst sechs Standorte in Brandenburg, die sich mit unterschiedlichen Bereichen der Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts auseinandersetzen. Die Gedenkstätten haben ein breites Publikum und pflegen zahlreiche internationale Kontakte. Die Unterstützung des Vorstands der Stiftung in seinen vielfältigen Planungen, bei den terminlichen und administrativen Abläufen sind Schwerpunkte der Stelle. Darüber hinaus sind Sie in Konferenz- und Veranstaltungsplanungen eingebunden und begleiten den Vorstand zu Sitzungen und anderen Terminen. Ihr Aufgabenprofil im Einzelnen:
Dann erwartet Sie ein mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestatteter Arbeitsplatz an historischem Ort, ein aufgeschlossenes und höchst engagiertes Arbeitsteam und eine berufliche Herausforderung. Das Stellenangebot richtet sich an alle Interessenten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität. Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 27.06.2022 (Poststempel) an die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Personalreferat, Stichwort: Fremdsprachenassistenz, Heinrich-Grüber-Platz, 16515 Oranienburg, oder per E-Mail an bewerbung[AT]stiftung-bg.de (max. 5 MB). Für Fragen zur Ausschreibung stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 03301/8109-12 zur Verfügung.
Nähere Informationen zur Stiftung und Gedenkstätte sind möglich unter www.stiftung-bg.de.
Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen können wir nur mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag zurücksenden, andernfalls werden sie bis zu 3 Monaten nach Besetzung der Stelle aufbewahrt und anschließend vorschriftsgemäß vernichtet.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art. 22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter[AT]stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.