Bachelor of Arts - Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe (m/w/d)
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau bietet zum 01.10.2026 einen Studienplatz für den dualen Studiengang
Bachelor of Arts – Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe (m/w/d)
an der Fakultät Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim an.
Mit dem dualen Studium der Sozialen Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe sind Sie für Ihre spätere Arbeit als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bestens vorbereitet. Als Sozialpädagoge an einem Landratsamt unterstützen Sie Familien, Jugendliche, Kinder o-der ältere Personen in Krisen- und Notsituationen, indem Sie den notwendigen Hilfebedarf erkennen und durch Hilfen und Angebote gezielt Unterstützung bieten. Dabei beraten Sie Ihre Kunden, prüfen Hilfemöglichkeiten und erarbeiten Hilfepläne. Ihre konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem jeweiligen Aufgabenbereich, in welchem Sie innerhalb eines Landratsamtes eingesetzt sind.
Unsere Erwartungen:
- Hochschulzugangsberechtigung durch
- Freude am Umgang mit Menschen
- Lust am kreativen Gestalten von Lösungswegen
- Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen der geltenden Tarifverträge (BBiG, TVAöD) und spätere Anstellung nach den Bestimmungen des TVöD
- attraktives Entgelt während des dreijährigen Studiums
- Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Jugendamtes, im Sozialamt, ggf. im Schülerheim Höchstädt und einer externen Praxisstelle
Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bevorzugt über unser Online-Bewerberportal unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik Beruf und Karriere oder in Papierform unter Angabe der Referenznummer "2026.10.Studium BA" ein. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025.
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Hinweise:
- Schwerbehinderte Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
- Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgesprächs können nicht übernommen werden.
- In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Verwenden Sie deshalb bitte nur Kopien.
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